Drohnen Regeln – Aufstiegsgenehmigung, Kontrollzonen, Haftpflichtversicherung für Quadrocopter usw.

vom

– Vorab, lasst euch nicht abschrecken von so vielen Vorschriften und Drohnen Regeln. Es klingt alles sehr kompliziert, aber eigentlich haben wir Drohnen Flieger es sehr einfach.

Ich möchte euch in diesen Beitrag möglichst einfach erklären worauf zu achten ist, wenn ihr eure Drohne oder Multicopter fliegen möchtet. Dabei betrachte ich Hobby bzw. Privat Flieger sowie gewerblich genutzte Drohnen.

Ich habe mich sorgfältig informiert, trotzdem möchte ich für diese Angaben keine Gewähr leisten. Der Informationsstand stammt vom 15.01.2017.
Falls euch Fehler auffallen sollten, oder wenn es was wichtiges zu ergänzen gibt, dann schreibt mir das bitte hier in einem Kommentar.

Achtung: Am 18.01.2017 legte der Verkehrsminister neue Gesetze vor. Zusammengefasst auf meinem Blog https://tech-gadgets.de/2017/01/18/neue-drohnen-gesetze-2017/

Flugmodell (privat) vs. unbemanntes Luftfahrtsystem (gewerblich)

Und da kommen wir schon zum ersten wichtigen Punkt. Man muss ganz klar zwischen privat und gewerblich unterscheiden. Wie man vermuten kann, hat es ein Privat genutzter Copter aus Hobby- oder Sport gründen etwas einfacher.

Wenn man von einer privat genutzten Drohne spricht (Sport- oder Freizeitgestaltung), dann spricht man von einem Flugmodell.
Bei gewerblich genutzten Drohnen spricht man von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS), oft abgekürzt auf Englisch als UAV (unmaned aerial vehicle). UAS = UAV.
Diese Begriffserklärung ist nicht ganz unwichtig, da man bei Drohnen Regeln genau diese zwei Begriffe häufig liest und unterscheidet. Merkt euch also schon mal diese zwei Begriffe und deren Bedeutung!

Übrigens: Gewerblich unterwegs ist man schon dann, wenn man z.B. das Videomaterial der Drohne auf YouTube veröffentlicht und das Video monetisiert ist.

Haftpflichtversicherung

Die normale Haftpflichtversicherung haftet nicht für Schäden die mit einer Drohne passieren, deswegen muss eine spezielle UAV Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Klingt eigentlich auch logisch, da man mit einer Drohne schnell großen Schaden anrichten kann. Beispiel: Man verliert die Kontrolle über die Drohne. Die fliegt unkontrolliert weiter und stürzt auf ein Auto ab. Der Schaden kann schnell mehrere 1000€ kosten. Und das ist auch noch ein weniger schlimmes Beispiel, wenn man an Personenschäden denkt.

Auch hier ist ist zu unterscheiden zwischen privater und gewerblicher Haftpflicht für UAVs. Private Versicherungen sind schon für unter 100€/jährlich zu bekommen. Gewerbliche Versicherungen fallen etwas höher aus.
Allerdings ist die Preisspanne nach oben hin weit offen.
Es gibt einige Faktoren die eine Rolle spielen: Wie viele Drohnen sollen versichert werden? Wie viele Drohnen können gleichzeitig in der Luft sein? Welche Deckungssumme? usw.
Als normalo hat man eine Drohne und wählt eine für sich passende Deckungssumme, sodass die Kosten locker unter 100€ bleiben.
Ich als gewerblich nutzender zahle etwa 300€, wobei ich immer mehrere Drohne versichert habe.

Aufstiegsgenehmigung

Und wie immer bei den Drohnen Regeln unterscheiden wir zwischen privat und gewerblich.

Außerhalb einer Kontrollzone, also in Zone G, bedarf es keine Aufstiegsgenehmigung für Hobbyflieger bzw. Freizeitflieger. Zone G ist weit weit weg von Flughäfen, Flugplätzen, Kraftwerken und der gleichen. Was innerhalb von Kontrollzonen gilt, erkläre ich weiter unten.

Gewerblich genutzte Drohnen benötigen dagegen immer eine Aufstiegsgenehmigung.
Eine Aufstiegsgenehmigung klingt jetzt nach viel Behörden blabla und Kosten. Aber nein, seit Anfang des Jahres 2016 ist es in vielen Bundesländern super einfach eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung zu erhalten.
Beispiel Bayern: In Bayern kann man so eine Verfügung für Nord- bzw. Südbayern erhalten. Dazu muss man nur ein kleines Formular ausfüllen und an das zuständige Luftamt abschicken. Siehe dazu unten bei Links und mehr. Drei Tage nach absenden des Briefes hat man automatisch die Verfügung zur allgemeinen Aufstiegsgenehmigung. Man sollte sich aber vorher eine Kopie davon machen und immer mitführen. Wenn man ganz sicher gehen will, schickt man den Brief mit einschreiben ab, sodass man eine Bestätigung von der Post hat, das der Brief angekommen ist.

Kontrollzonen und Lufträume

Achtung: Am 18.01.2017 legte der Verkehrsminister neue Gesetze vor. Zusammengefasst auf meinem Blog https://tech-gadgets.de/2017/01/18/neue-drohnen-gesetze-2017/
Dabei wurde auch eine maximale Flughöhe von 100 Metern angegeben.

Es gibt verschiedene Kontrollzonen bzw. Lufträume, aufgeteilt in Buchstaben A-G. Unmittelbar um Flughäfen hat man den Luftraum D, welche als Kontrollzone (CTR) bezeichnet wird. Der Luftraum beginnt neben D und ist eine unkontrollierte Zone, wo man theoretisch bis zu einer Höhe von 762 Meter frei fliegen darf. (Bald aber nur noch max. 100 Meter). Aber praktisch sind die 762 Meter für eine kleine Drohne viel zu hoch, da man den Sichtkontakt in dieser Höhe schon längst verloren hat. Die Regel lautet aber, das man direkten Sichtkontakt zur Drohne haben muss, siehe dazu allgemeine Regeln.

Ich denke für uns Drohnen flieger ist im Normalfall nur Luftraum D und G, sowie Kontrollzone CTR interessant. Weitere Lufträume befinden sich weiter oben in der Luft, wo wir keinen Sichtkontakt mehr haben. Um die meißten Flughäfen gibt es noch den großräumigen Lauftraum C, dieser beginnt aber erst ab FL 100 (flight level), was in Metern ausgedrückt knapp 3000 Meter sind. Also für uns sowieso viel zu weit weg.

Die Kontrollzonen (CTR) der 16 internationalen Flughäfen findet man in einer PDF von der Deutschen Flugsicherung eingezeichnet. Die Lufträume werden auf Wikipedia relativ gut erklärt mit einem übersichtlichen Bild. Siehe dazu unten bei Links und mehr.

Da ich aber selber in so einer Kontrollzone wohne, wollte ich genauer wissen was ich in so einer Kontrollzone darf und habe die Antwort auf der Seite der Deutschen Flugsicherung gefunden. Das erkläre ich in der „1,5 Kilometer Regel“.

Die 1,5 Kilometer Regel

Es gibt die Regel, das man innerhalb von 1,5 Kilometer an Flughäfen sowie Flugplätzen und der gleichen keine Drohnen Fliegen darf. Kommt einfach nicht auf die Idee so etwas zu machen!
1500 Meter außerhalb von den Flughafen Zäunen ist das fliegen mit Einschränkungen aber erlaubt, obwohl es sich um eine Kontrollzone handelt.
Es gibt eine Pauschal Erlaubnis zum Fliegen der Drohnen, wenn man folgendes beachtet. Erinnert euch dabei an die Begriffserklärung Flugmodell (privat) vs. unbemanntes Luftfahrtsystem (gewerblich).

Auszug der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

  • Der Mindestabstand zur Flugplatzbegrenzung beträgt: 1,5 km.
  • Der Flugbetrieb findet nur in direkter Sichtweite des Steuerers statt. (Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite.)
  • Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten.
  • Bemanntem Flugverkehr ist stets auszuweichen, vorrangig durch die Verringerung der Flughöhe oder durch Landung.
  • Außer Kontrolle geratene Flugmodelle oder unbemannte Luftfahrzeuge sind unverzüglich der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle zu melden.
  • Maximales Gewicht der Flugmodells: 5 kg
  • Maximales Gewicht des unbemannten Luftfahrzeugs: 25 kg
  • Maximale Flughöhe des Flugmodells: 30 m
  • Maximale Flughöhe des unbemannten Luftfahrzeugs: 50 m

Kurz gesagt – Private Flieger können außerhalb der 1,5Km bis zu einer Höhe von 30 Metern fliegen. Die Drohne darf nicht schwerer sein als 5kg und man muss die Drohne im Sichtfeld halten, siehe dazu auch allgemeine Regeln. Gewerbliche Flieger dürfen sogar 50 Meter hoch fliegen.

Wenn man höher fliegen möchte, dann muss man bei der zuständigen Flugsicherung anrufen und nach einer Erlaubnis fragen. Die Flugsicherung wird dann auch erklären wie hoch du fliegen darfst und in welchen Zeitraum.

Fliegen innerhalb von Ortschaften

Damit man innerhalb von Ortschaften fliegen darf, muss man tatsächlich die zuständigen Ordnungsbehörden bzw. Polizeidienststellen informieren. Wenn nicht zufällig eine Veranstaltung in der Nähe des Flugortes sein sollte, genehmigt und notiert das die Polizei ohne Probleme.

Allgemeine Drohnen Regeln

Diese Liste ist sicherlich nicht komplett, ich versuche hier so viel ich weiß zu ergänzen!

Das fliegen über Menschenmengen, militärischen Objekten, Kraftwerken, Naturschutzgebieten, Krankenhäusern,  Vogelschutzgebiet wie auch teilweise Naherholungsgebiete sind verboten (Es gibt sicherlich noch mehr Ausnahmen wo nicht geflogen werden darf!).
Hat man die Kontrolle über seine Drohne verloren, muss dies unverzüglich der Flugsicherung gemeldet werden.

Gewerbliche Flieger müssen gemäß der Allgemeinverfügung auch ein Logbuch führen. Alle Flüge müssen möglichst genau dokumentiert werden. Drohne, Flugdatum, Flugzeit, Start- Landezeit, besondere Vorkommnisse usw.

Egal in welcher Kontrollzone oder auch außerhalb der Kontrollzone, man muss immer Sichtkontakt zur Drohne haben können. Dabei gelten Hilfsmittel wie Ferngläser oder auch FPV Brillen nicht. Wenn man mit einer FPV Brille fliegen möchte, dann muss eine zweite Person dabei stehen und den Sichtkontakt zur Drohne halten.

Der Datenschutz spielt natürlich auch eine Rolle. Man darf natürlich nicht mit seiner Drohne, speziell mit Kamera, nicht über Privatgelände fliegen.

Neue Gesetze ab 2017

Neue Drohnen Gesetzte 2017

Kennzeichnugnspflicht ab 250gramm, Drohnenführerschein ab 2Kg, Aufstiegserlaubnis ab 5Kg und maximale Flughöhe von 100 Metern. Das und mehr erwartet uns.
Siehe dazu meinen neuen Blogeintrag -> hier

Wenn man also alle Drohnen Regeln beachtet, ist es gar nicht mal so kompliziert wie es aussieht.
Hier sammle ich einige wichtige Links die für dich interessant sein könnten.

Allgemeine Aufstiegsgenehmigung:

Bayern (Nord- Südbayern, kostenlos)
NRW (kostenpflichtig)
Mecklenburg Vorpommern (Kostenlos, weitere Formulare erforderlich. Weitere Formulare für MV)

weitere folgen.

Deutsche Flugsicherung GmbH

Übersicht Kontrollzonen der 16 internationalen Flughäfen
Informationen zur Aufstiegsgenehmigung

Sonstiges

Lufträume/Kontrollzonen erklärt auf Wikipedia



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